Rauchmeldertag am Freitag, den 13.
In NRW besteht in allen Häusern und Wohnungen (sowohl für Eigentum als auch für Mietwohnungen) eine Rauchmelderpflicht gemäß Landesbauordnung NRW §47 Abs. 3.
In NRW besteht in allen Häusern und Wohnungen (sowohl für Eigentum als auch für Mietwohnungen) eine Rauchmelderpflicht gemäß Landesbauordnung NRW §47 Abs. 3.
Am Donnerstag Abend haben Multiplikatoren aus allen fünf Löscheinheiten eine Schulung im Umgang mit automatischen externen Defibrillatoren (AED) erhalten.
Heute endete der Atemschutzgeräteträgerlehrgang der Feuerwehren in der Gemeinde Weilerswist.



