Notfallmeldestellen

Seit der Flutkatastrophe im Jahr 2021 ist deutlich geworden, dass auch moderne Kommunikationsnetze ausfallen können.

Rechte und Pflichten der Bevölkerung gem. BHKG

Das Verbrennen von Grünschnitt, Gartenabfällen oder sonstigen Gegenständen (auch auf dem eigenen Grundstück) ist grundsätzlich nicht erlaubt (vgl. Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG sowie Landesimmissionsschutzgesetz NRW).

Vorbereitung auf Notsituationen

In unserem Alltag stellen lang anhaltende Stromausfalle, Unwetterlagen oder andere einschränkende Schadensereignisse eine Gefährdung für die Bevölkerung dar.

Rettungswege

Freihalten von Rettungswegen in Gebäuden, Schließen von Rauchschutztüren. Bitte halten Sie auch innerhalb von Gebäuden die Rettungswege frei z.B. Treppenräume und Flure von Mehrfamilienhäusern, Kellerwege etc.

NORA Notruf-App

"Nora", die Notruf-App, ermöglicht z.B. Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten den direkten Kontakt zu den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Verbrennen von Grünschnitt, Gartenabfällen und sonstigen Gegenständen

Das Verbrennen von Grünschnitt, Gartenabfällen oder sonstigen Gegenständen (auch auf dem eigenen Grundstück) ist grundsätzlich nicht erlaubt (vgl. Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG sowie Landesimmissionsschutzgesetz NRW).

Freihalten von Hydranten

Zur Wasserversorgung der Löschmaßnahmen ist der freie Zugang zu Hydranten notwendig. Die meisten Hydranten sind sogennanten „Unterflurhydranten“, welche in der Straße oder auf Wegen eingelassen sind.

Feuerwehrzufahrten und Co

Rettungswege, Feuerwehrbewegungs- und -aufstellflächen. Im Notfall ist es wichtig, dass Feuerwehr und Rettungsdienste schnell zum Einsatzort gelangen. Häufig werden Straßen, Feuerwehrzufahrten und Rettungswege teilweise unbewusst zugeparkt oder verstellt.

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