Feuerwehrzufahrten und Co

Rettungswege, Feuerwehrzufahrt- und -aufstellflächen.
Im Notfall ist es wichtig, dass Feuerwehr und Rettungsdienste schnell zum Einsatzort gelangen. Häufig werden Straßen, Feuerwehrzufahrten und Rettungswege teilweise unbewusst zugeparkt oder verstellt.Aufgrund der Größe und Breite der Feuerwehrfahrzeuge ist eine Durchfahrtbreite von mindestens drei Metern auf allen Straßen und Durchfahrten notwendig (vgl. StVZO §32 Abs. 1 sowie aktuelle Rechtsprechung). Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen parkende Fahrzeuge fünf Meter Abstand halten (vgl. StVO § 12 Abs. 3). Auch wenn noch ein PKW an Ihrem geparkten Auto vorbei passt – gerade in Kurvenbereichen und Engstellen haben Feuerwehrfahrzeuge gegebenfalls keine Chance vorbeizukommen. Vor und in Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrbewegungs- und -aufstellflächen besteht absolutes Park- und Halteverbot (vgl. StVO §12 Abs. 1).
Richtiges Parkverhalten
Bitte beachten Sie insbesondere folgendes:
- Achten Sie darauf, Rettungswege jederzeit freizuhalten.
- Vermeiden Sie das Parken im Parkverbot sowie in Feuerwehrzufahrts- und -abfahrtszonen.
- Parken Sie nicht im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen.
- Das Parken in zweiter Reihe ist unzulässig.
- In engen Straßen ist auf wechselseitiges Parken zu verzichten, da sonst Einsatzfahrzeuge behindert werden oder im schlimmsten Fall keine Durchfahrt möglich ist.
- Auch kurzzeitiges, verbotswidriges Parken ist zu unterlassen – bereits eine Minute Verzögerung kann im Ernstfall lebensbedrohliche Folgen haben.
- Hydranten (erkennbar an ovalen Straßenkappen) dienen der Löschwasserversorgung und dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – blockiert werden.
- Beachten Sie bitte stets die örtlich aufgestellten Hinweisschilder.
Richtiges Parkverhalten

