Rauchmeldertag am Freitag, den 13.
Rauchmelder retten Leben!
In NRW besteht in allen Häusern und Wohnungen (sowohl für Eigentum als auch für Mietwohnungen) eine Rauchmelderpflicht gemäß Landesbauordnung NRW §47 Abs. 3.
Hiernach muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden. Diese müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die 5 größten Irrtümer bzgl. Rauchmeldern:
Irrtum #1
- Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen. Falsch!Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht. |
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Irrtum #2
- Ein Rauchmelder im Flur reicht. Falsch!Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer. |
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Irrtum #3
- Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Falsch!Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet! |
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Irrtum #4
- Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig. Falsch!Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach. |
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Irrtum #5
- Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen. Falsch!Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“. |
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-die-5-groessten-irrtuemer/
Weiterführende Informationen zur Rauchmelderpflicht, zur Auswahl der richtigen Rauchmelder, zur Wartung und zum Verhalten im Brandfall finden Sie unter folgendem Link:
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Ein spannendes Video von „Rauchmelder – Lebensretter“ zum richtigen Verhalten im Brandfall: